Die nach Landesjagdgesetz (LJG) jährlich durchzuführenden Waldbegehungen finden für die Unterjagd am 06.02. und für die Oberjagd am 13.02. statt.
Adressaten sind vornehmlich die Jagdausübungsberechtigten (Pächter, Regiejagdbeauftragte) als Verantwortliche für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften im jeweiligen Jagdbezirk. Inhaltlich dient der gemeinsame Revierbegang der Kontrolle von Hege, Wildschäden und der Einhaltung jagdlicher Pflichten. Der Treffpunkt für die Unterjagd ist die Panoramakanzel links des Weges zur Sonntagsmühle und für die Oberjagd der Sportplatz. Start ist jeweils 15:00 Uhr.
Marco Mohr
Jagdgenossenschaftsvorsitzender