Bei der Querung der Landesstraße L 215 „In der Huhl“ im Bereich der Einmündung zum Grabenweg, wurden Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht, die zusammen mit den Schildern und den Geschwindigkeitsanzeigern auf die querenden Fußgänger aufmerksam machen sollen. Die drei Elemente (Schild, Piktogramm und Geschwindigkeitsmesser) wurden bei einer Verkehrsschau von Ortsbürgermeister, Polizei, Ordnungsamt und Landesbetrieb Mobilität bei einem Ortstermin vor Ort vereinbart.
Damit wurden alle Möglichkeiten, die sich unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung bieten, ausgeschöpft. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) läßt die StVO leider nicht zu, wie LBM und Ordnungsamt bei dem Ortstermin bestätigten.