In den vergangenen Wochen wurde auf dem Baum- und Strauchschnittplatz der Ortsgemeinde Bickenbach vermehrt Rasenschnitt, Moos und sonstiger Gartenabfall unerlaubt abgelagert. Ich muss daher darauf hinweisen, dass auf dem Sammelplatz ausschließlich Baum- und Strauchschnitt angenommen werden darf. Rasenschnitt, Laub, Moos oder andere krautige Gartenabfälle sind ausdrücklich verboten.
Die Rhein-Hunsrück Entsorgung (RHE) fäE erläutert die Gründe für diese Regelung wie folgt.
„Rasenschnitt führt auf den Sammelplätzen zur Bildung von Sickersaft und stehenden Wasserflächen, wodurch die Plätze beschädigt und die Entsorgung deutlich erschwert wird. Zudem verklumpt das Material, verrottet schnell und erhöht insbesondere bei warmem Wetter die Brandgefahr erheblich. Bereits im Jahr 2023 kam es auf einem Sammelplatz im Rhein-Hunsrück-Kreis zu einem Brand infolge unsachgemäß abgelagerten Grünguts.“
Neben Rasenschnitt und Moos dürfen unter anderem auch folgende Materialien nicht auf dem Sammelplatz entsorgt werden:
Gartenabfälle und Altgras
Wurzelstöcke
Sägespäne und Sägemehl
behandeltes oder kontaminiertes Holz
Obstabfälle
Baustellenabfälle
Draht, Kunststoffe und sonstige Fremdstoffe
gewerbliche Grünabfälle
Säcke, Kartons und andere Behältnisse
Die Ortsgemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, die Benutzungsordnung zu beachten und den Platz ordnungsgemäß zu nutzen. Unerlaubte Ablagerungen verursachen zusätzliche Kosten und erschweren die umweltgerechte Verwertung des Materials.
Für die Entsorgung von Rasenschnitt empfiehlt die Rhein-Hunsrück Entsorgung verschiedene Alternativen. Besonders sinnvoll ist das Mulchen des Rasens, die Nutzung eines eigenen Komposthaufens oder die Entsorgung über die Biotonne beziehungsweise die saisonale Biotonne von April bis September. Auch Mähroboter können helfen, Rasenschnitt direkt als feines Mulchmaterial auf der Fläche zu belassen.
Die Ortsgemeinde Bickenbach bittet um die Mithilfe beim ordnungsgemäßen Betrieb des Baum- und Strauchschnittplatzes.